Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.gesamtschule-battenberg.de veröffentlichte Website der Gesamtschule Battenberg. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 01.03.2024 durchgeführten Selbstbewertung

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die www.gesamtschule-battenberg.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der PDF-Inhalte teilweise vereinbar. Diese werden mit fortlaufenden Aktualisierungen durch barrierefreie Dokumente ersetzt.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
– Anpassbarkeit der Schriftgrößen in PDFs teilweise nicht einstellbar. Als Maßnahmen werden zukünftige Dokumente im PDF Format entsprechend für das Web optimiert eingestellt. Dies geschieht bis 2028.
– Erstellung der Website und Dokumente in einfacher und trotzdem gendergerechten Sprache wurde bei neueren Seiten umgesetzt.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
– Die Umformulierung alle bestehenden Website-Inhalte und Dokumente in einer einfachen Sprache ist ein unverhältnismäßiger Aufwand und wird mit den Aktualisierungen berücksichtigt. Grundsätzlich ist das Sekretariat für Verständnisschwierigkeiten telefonisch und vor Ort erreichbar.

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 HVBIT.
– Alle Verlinkungen zu fremden Websites.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.03.2024 erstellt und zuletzt am 23.05.2024 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Gesamtschule Battenberg.
Steffen Seibert
Telefon: +49 (0)6452-939-590 oder hier Barrieren melden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
lbit.hessen.de/Durchsetzungs-und-Ueberwachungsstelle/Durchsetzungsverfahren-beantragen/Formular-Durchsetzungsverfahren (öffnet in neuem Tab)